AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem One-B Planungsservice (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen und Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Leistungsumfang und technische Grundlagen
1. Der Dienstleister erstellt ingenieurtechnische Berechnungen und Planungen (wie Heizlastberechnungen, Rohrnetzplanungen und Auslegungen von Fußbodenheizungen) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den entsprechenden Fachnormen.
2. Heizlastberechnung: Die Erstellung erfolgt gemäß der geltenden Norm DIN EN 12831. Abweichungen in der Berechnung von bis zu 10 Prozent der Längen-, Flächen- oder Volumenwerte gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen gelten als technisch zulässig und begründen keinen Anspruch auf eine kostenlose Nachbearbeitung, da die Funktionsfähigkeit des Systems hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
3. Fußbodenheizung (FBH): Die Planung und Dimensionierung erfolgt auf Grundlage der Heizlastberechnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 1264. Falls ein Trockensystem verwendet werden soll, muss der Auftraggeber den Hersteller und das spezifische System rechtzeitig mitteilen.
4. Abwasserplanung: Die Planung von Abwasseranlagen erfolgt gemäß den Vorschriften der DIN EN 12056 und DIN 1986.
5. Rohrnetzplanung (Heizung & Sanitär): Die Rohrnetzplanung erfolgt unter Beachtung aktueller Richtlinien, insbesondere DIN EN 12828 (Heizung) sowie DIN EN 806 und DIN 1988 (Sanitär).
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers (per E-Mail oder über das Online-Formular) und die anschließende Auftragsbestätigung durch den Dienstleister zustande.
2. Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Planung relevanten Daten, Baupläne, Materialangaben, Raumhöhen, Bodenaufbauten und spezifischen Nutzungsanforderungen rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei zur Verfügung zu stellen.
2. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung. Verzögerungen, Fehler oder Mehrkosten, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu zusätzlichen Kosten für die Neuberechnung des Projekts führen.
3. Der Dienstleister ist ein Fachbüro, welches Berechnungen und Planungen erstellt. Eine detaillierte Erläuterung, Schulung oder Erklärung der Ergebnisse ist nicht Bestandteil der beauftragten Standardleistungen. Sollten detaillierte Erklärungen oder Beratungen gewünscht werden, ist der damit verbundene zeitliche Aufwand gesondert zu vergüten.
§ 5 Urheberrecht und überlassene Unterlagen
1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Berechnungen, Konzepten und Kalkulationen, behält sich der Dienstleister das Eigentums- und Urheberrecht vor.
2. Diese Unterlagen dienen ausschließlich dem vereinbarten Zweck des jeweiligen Bauvorhabens und dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Dienstleisters nicht zugänglich gemacht oder verändert werden.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Für Einfamilienhäuser (EFH) erfolgt die Vergütung gemäß den auf der Webseite veröffentlichten Preisen oder einem individuellen Angebot. Für Mehrfamilienhäuser (MFH) und gewerbliche Objekte werden vor Beginn der Leistungen immer schriftliche Angebote erstellt.
2. Alle Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das angegebene Bankkonto ohne Abzüge (Skonto) zu zahlen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
2. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, unvorhersehbare Ereignisse), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen oder Viren entstanden sind.
3. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten im Rahmen des realisierten Bauvorhabens ist der Auftraggeber verantwortlich.
4. Der Dienstleister haftet nicht für Mängel oder Probleme, die durch unsachgemäße Installation, fehlerhafte Ausführung der Gewerke oder durch Änderungen seitens Dritter entstehen.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Offensichtliche Mängel oder Berechnungsfehler sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem Dienstleister zu rügen.
2. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist dem Dienstleister die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist einzuräumen. Sollte die Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Republik Polen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz des Dienstleisters zuständige Gericht in Polen (Gliwice).